Eintrag ins Transparenzregister jetzt verpflichtend
Das Transparenzregister wird in diesem Jahr für Unternehmerinnen und Unternehmer zu einem relevanten Thema, das niemand außer Acht lassen sollte: Ihre Gesellschaft muss bis zum Ende der Übergangsregelung (je nach Rechtsform Ihres Unternehmens unterschiedlich) Auskünfte zum wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister mitteilen.
Betriebsvorrichtungen bei erweiterter Grundstückskürzung oder: Wann Sie die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht anwenden können
Bereits in einem unserer letzten Artikel haben wir das Thema "erweiterte Gewerbesteuerkürzung" besprochen. Darin gingen wir der Frage nach, wann sich für Sie eine gewerbesteuerliche Grundstückskürzung anbietet. Heute werfen wir einen Blick auf einen weiteren Aspekt dieses Themas: Wir sehen uns an, wie mit vorhandenen Betriebsvorrichtungen umzugehen ist, also etwa Möbelinventar oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung oder: Wann sich für Sie eine Grundstückskürzung anbietet
Eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung kommt immer dann in Frage, wenn Sie Immobilien erwerben, vermieten, betreiben und wieder verkaufen möchten. Steuerlich bieten sich hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an, von denen wir Ihnen hier einige vorstellen werden.
§ 13b UStG oder: wenn die Steuerschuldnerschaft wechselt
In der Regel ist es ja so, dass derjenige, der die Rechnung stellt und die Umsatzsteuer ausweist, diese auch ans Finanzamt abführt. Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es auch hier nicht eine Reihe von Ausnahmen gibt, die es zu beachten gibt, damit nicht irgendwann das böse Erwachen kommt.
Grunderwerbsteuerreform: Vorsicht bei Altgestaltungen mit Immobiliengesellschaften
Der Gesetzgeber hat die Grunderwerbsteuer umgearbeitet. Was neu ist, jetzt zu beachten und wie Sie mit Ihren steuerlichen Altgestaltungen umgehen sollten, erklären wir Ihnen hier.
PKW-Überlassung an Mitarbeiter: Warum muss ich plötzlich Umsatzsteuer zahlen?
Es ist ein aktueller Fall unserer Kanzlei: Ein Unternehmen aus der Gesundheitsbranche stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung – und nun kommt die Frage auf, ob eine solche Fahrzeuggestellung umsatzsteuerfrei ist, so wie die sonstigen erbrachten Leistungen, oder einer regulären Besteuerung mit 19 Prozent unterliegt.
Gerrit Held freut sich auf Ihr Thema
Gerrit Held
Standort: Krefeld
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Steuerberater
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Hier in unserem Blog beantworten wir die Fragen, die uns in unserer täglichen Arbeit immer wieder begegnen. Fühlen Sie sich frei, hier zu kommentieren oder unsere Unterstützung anzufordern. Wir antworten Ihnen per E-Mail oder rufen Sie auch gerne zurück!
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