Pokergewinne können steuerpflichtig sein

In den letzten Jahren boomt der Glücksspielmarkt. Casinos und insbesondere Online-Casinos gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Eines der beliebtesten angebotenen Spiele ist dabei Poker. Pokerspieler stellen sich immer häufiger die Frage, ob und ab wann sie ihren Gewinn versteuern müssen. Wir erklären Ihnen, wie das Finanzamt diese Gewinne behandelt.

Seit Jahren beschäftigen sich die Finanz- und Verwaltungsgerichte damit, ob ein Pokerspieler seinen Pokergewinn in Deutschland einkommensteuerrechtlich versteuern muss.

In der Vergangenheit wurde die Abgrenzung hauptsächlich über die Unterscheidung zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel vorgenommen. Der Bundesfinanzhof hat dieses Abgrenzungsmerkmal von Geschick und Glück in seiner letzten Revisionsentscheidung jedoch aufgegeben.

Nach dem neuesten Entscheid des BFH ist es grundsätzlich nicht wichtig, ob und inwiefern das Pokerspielen als reines Glücksspiel anzusehen ist. Es konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob beim Pokern das Glück oder Geschick überwiegt. Wie die Gewinne zu behandeln sind und ob diese als steuerfrei oder steuerpflichtig gelten, liegt vor allem an der Ausgestaltung der Tätigkeit; denn das Steuerrecht knüpft für die Einordnung als steuerpflichtiges Gewerbe weder in positiver noch in negativer Hinsicht an das Merkmal des Glücksspiels an. Maßgeblich ist also nur, ob das Pokerspielen gewerblich betrieben wird sowie die Tatbestandsmerkmale der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.

Poker als Gewerbe? – Definition und Abgrenzung

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.

Damit eine Tätigkeit als gewerblich betrachtet werden kann, müssen gewisse Positivmerkmale vorhanden sein. Grundsätzlich dürfte bei allen Pokerspielern eine Gewinnerzielungsabsicht als ein Positivmerkmal zu bejahen sein. Wobei es im Steuerrecht unerheblich ist, ob die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck der Tätigkeit ist. Das regelmäßige Spielen, die Teilnahme an Turnieren oder in Ligen und dem hohen Zeitaufwand, der hierfür zu betreiben ist, kann dazu auch als Begründung für eine selbständige und nachhaltige Tätigkeit herangezogen werden.

Letzten Endes stellt sich noch die Frage, ob das Pokerspielen als eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr beurteilt wird. Entscheidend ist, ob das Pokerspielen eine am Markt orientierte Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, also eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt.

Treffen diese Bedingungen ein, müssen professionelle Pokerspieler auf ihre Gewinne Steuern zahlen.

Welche Auswirkungen hat das für mich als Pokerspieler?

Verfolgt man das Pokerspielen als ein Hobby, ist man zunächst von keinen weiteren Konsequenzen betroffen. Gewinne brauchen nicht versteuert werden.

Wer hingegen durch sein Können im Rahmen einer selbständigen nachhaltigen Betätigung dauerhaft am Pokertisch Gewinne erzielt, muss diese beim Finanzamt melden und versteuern. In diesem Fall gilt der Pokerspieler als Gewerbetreibender, egal ob der Tisch beim Online-Poker oder bei Pokerturnieren steht.

Auch wenn die Steuerpflicht zunächst abschreckend wirkt,, als professioneller Pokerspieler sind gewisse Ausgaben auch steuerlich absetzbar. Beispielsweise können alle Reisekosten zu den Turnieren, Startgelder, Workshops und Lektüren steuermindernd geltend gemacht werden.

Es ist also sinnvoll schon frühzeitig alle Ausgaben, die mit dem Pokerspielen verbunden sind, zu dokumentieren und die Belege hierzu aufzubewahren.

Sie spielen Poker und sind sich unsicher, inwiefern Ihre Tätigkeit einzugrenzen ist? Wir bei bps² helfen Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch Ihre Tätigkeit richtig einzuordnen. Wir sind für Sie da, wenn Ihre Tätigkeit als steuerpflichtig anzusehen ist und verteidigen, wenn notwendig, die Steuerfreiheit der Gewinne gegenüber dem Finanzamt.

Sie haben noch weitere Fragen oder wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei unseren Ansprechpartnern.